Herzlich willkommen auf der Hilfeseite für Berliner Gastgeber:innen
Willkommen auf der Hilfeseite für Berliner Gastgeber:innen. Wenn du Fragen zu Vorschriften und Gesetzen oder gezielten Beispielen für die Vermietung auf Airbnb in Berlin hast, bist du hier genau richtig. Auf dieser Seite findest du viele Informationen rund um die Regelungen des Berliner Zweckentfremdungsverbotsgesetzes und der zugehörigen Verordnung. Weitere wichtige Informationen für Gastgeber:innen findest du unter "Verantwortungsvolles Gastgeben".
Verantwortungsvolles GastgebenIn Berlin gelten das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (ZwVbG) und die zugehörige Zweckentfremdungsverbot-Verordnung (ZwVbVO). Sie regeln die Nutzung von Wohnräumen für andere als Wohnzwecke, enthalten seit September 2021 aber auch Verpflichtungen für Gastgeber:innen, die Unterkünfte anbieten, die kein Wohnraum sind. Sie enthalten u.a. auch Regelungen zum Homesharing und anderen Formen der Kurzzeitvermietung in Berlin. Das Gesetz sieht unterschiedliche Regelungen vor, je nachdem, welche Art von Unterkunft angeboten wird. Weiter unten auf der Seite findest du die wichtigsten Anwendungsfälle und einige nützliche Informationen für dich als Gastgeber:in.
Wichtige Informationen für Gastgeber:innen in Berlin
Airbnb wird ab dem 1. März 2023 von allen Berliner:innen, die ihre Unterkunft für weniger als drei Monate am Stück vermieten wollen, eine Registriernummer oder die Angabe von Kontaktinformationen fordern.
Es ist wichtig zu wissen, dass Du Dein Inserat bis zum 1. März 2023 aktualisieren musst – falls du dies noch nicht getan hast – , um weiterhin kurzzeitig Gäste in Berlin aufzunehmen.- Inserate, bei denen es sich um Wohnraum handelt, müssen eine gültige Registriernummer aufweisen oder dürfen nur für Langzeitaufenthalte (mindestens 3 Monate) buchbar sein. Um auf Langzeitaufenthalte umzustellen, müssen Gastgeber:innen ihre Einstellungen im Kalender für die Mindestaufenthaltsdauer so ändern, dass nur noch 92 Nächte oder längere Aufenthalte buchbar sind.
- Inserate, bei denen es sich nicht um Wohnraum handelt, müssen eine gültige Registriernummer oder Kontaktdaten aufweisen.
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Übernachtungssteuer
Im Jahr 2013 wurde das Übernachtungssteuergesetz eingeführt, um Steuern im Zusammenhang mit einer entgeltlichen Übernachtung in Berlin zu erheben. Auch Gastgeber auf Airbnb müssen diese Steuer zahlen. Genauere Informationen über die Einziehung und Fälligkeit der Übernachtungssteuer findest du in einem offiziellen Merkblatt des Landes Berlin.